Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus mit Garage in Baumholder
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus mit Garage in Baumholder, 55774 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 1. Februar 2027 um 10:00 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 K 0011/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 370.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 185.000 € (5/10) und 259.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 185.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Baumholder Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Baumholder Flur 11, Flurstück 106/14 Verkehrsfläche Kennedyallee 20 5222 BV 1 Baumholder Flur 11, Flurstück 106/15 Verkehrsfläche Kremelstraße 64 5222 BV 1 Baumholder Flur 11, Flurstück 106/16 Gebäude- und Freifläche Kennedyallee 11 339 5222 BV …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Eingetragen im Grundbuch von Baumholder Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Baumholder Flur 11, Flurstück 106/14 Verkehrsfläche Kennedyallee 20 5222 BV 1 Baumholder Flur 11, Flurstück 106/15 Verkehrsfläche Kremelstraße 64 5222 BV 1 Baumholder Flur 11, Flurstück 106/16 Gebäude- und Freifläche Kennedyallee 11 339 5222 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus mit Garage Der Versteigerungsvermerk ist am 09.03.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 370.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 259.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 185.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 37.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 370.000 € und liegt damit 825 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 40.000 €). Ausgewertet wurden 49 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 6 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 49 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (370.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 18.500 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.850 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.850 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 22.200 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 0011 K 0011/ 2026
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:39
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
