Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste in Idar-Oberstein
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste in Idar-Oberstein, 55743 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 15. Februar 2027 um 10:00 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 K 0023/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 27.300 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 13.650 € (5/10) und 19.110 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 13.650 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 77, Flurstück 122/2 Waldfläche Beethovenstraße 757 17100 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
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Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Idar-Oberstein Flur 77, Flurstück 122/2 Waldfläche Beethovenstraße 757 17100 BV 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, unbebaut, genutzt als Wald (völlig zugewucherter Bewuchs mit Haselnußsträuchern, Birken, Kirschbäumen, Brombeerhecken); Es ist ein voll erschlossener Bauplatz, der vor einer Bebauung jedoch noch gerodet werden müsste Der Versteigerungsvermerk ist am 27.05.2025 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Insolvenzverwalter widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 27.300 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 19.110 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 13.650 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 2.730 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 27.300 € und liegt damit 36 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 42.500 €). Ausgewertet wurden 49 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 57 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 49 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (27.300 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 1.365 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 137 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 137 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 1.639 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 0011 K 0023/ 2025
- Letzter Sync
- 3. September 2026 um 17:39
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
