Einfamilienhaus, Garage, Grünland/Forst in Allenbach
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Garage, Grünland/Forst in Allenbach, 55758 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 19. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0011 K 0044/ 2022. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 225.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 112.500 € (5/10) und 157.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 112.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Allenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Allenbach Flur 20, Flurstück 65/3 Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Waldfläche Kiefernweg 15 4.606 1558 BV 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Allenbach Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Allenbach Flur 20, Flurstück 65/3 Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Waldfläche Kiefernweg 15 4.606 1558 BV 5 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Garage; Grünland/Forst Weitere Informationen unter www.immobilienpool.deDer Versteigerungsvermerk ist am 10.11.2022 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 225.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 157.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 112.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 22.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 225.000 € und liegt damit 24 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Rheinland-Pfalz (Median 182.000 €). Ausgewertet wurden 163 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 15.700 € bis 811.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 39 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 163 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (225.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 11.250 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.125 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.125 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 13.500 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Idar-Oberstein
- Aktenzeichen
- 0011 K 0044/ 2022
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:37
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
