Bungalow in Berlin
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Bungalow in Berlin, Ortsteil Buckow, 12353 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 9. September 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Neukölln, Amtsgericht Neukölln, Saal 128. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0070 K 0047/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 236.300 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 118.150 € (5/10) und 165.410 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 600 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 118.150 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
BV 1 Flurstück 330, Nr. 121/3: Nach den Feststellungen der Sachverständigen liegt das Grundstück in 2. Baureihe. Es ist mit einem eingeschossigen nicht unterkellerten Bungalow für einfachste Wohnzwecke als Abbruchbebauung bebaut, Baujahr ca. 1930. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 498 qm.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
BV 1 Flurstück 330, Nr. 121/3: Nach den Feststellungen der Sachverständigen liegt das Grundstück in 2. Baureihe. Es ist mit einem eingeschossigen nicht unterkellerten Bungalow für einfachste Wohnzwecke als Abbruchbebauung bebaut, Baujahr ca. 1930. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 498 qm. Die weiteren Einzelheiten können dem in der Geschäftsstelle des Amtagerichts Neukölln , Zimmer 118, ausliegendem gutachten entnommen werden. Verkehrswert: 170.000,00 € BV 2/zu 1 Flurstück 330, Nr. 121/2 1/2 MEA Nach den Feststellungen der Sachverständigen handelt es sich bei dem Miteigentumsanteil um eine Verkehrsfläche, welche teilweise befestigt ist und der Erschließung des Grundstücks in der 2. Baureihe dient. Es liegt eine teilweise Überbebauung durch eine Garage vor. Die weiteren Einzelheiten können dem in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neukölln, Zimmer 118, ausliegendem Gutachten entnommen werden. Verkehrswert: 300,00 €
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neukölln. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 236.300 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 165.410 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 118.150 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 23.630 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (236.300 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 14.178 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.182 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.182 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 16.542 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Neukölln
- Aktenzeichen
- 0070 K 0047/ 2025
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:05
- Bodenrichtwert
- BORIS BE · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
