Das Amtsgericht Neukölln (Berlin) schreibt aktuell 6 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 4 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 100.000 € bis 1.500.000 € (Median 323.300 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 9. September 2026 in Berlin statt.
Aktuell 6 Versteigerungstermine am Amtsgericht Neukölln. Der nächste Termin ist am 9. September 2026, der späteste am 24. September 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 25. August 2026 6 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Neukölln gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 323.300 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Neukölln, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 6 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Neukölln.
Mit Stand 25. August 2026 sind 6 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Neukölln gelistet, verteilt auf 4 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Berlin, Berlin-Buckow, Berlin-Neukölln, Berlin-Rudow. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Berlin (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Neukölln reichen von 100.000 € bis 1.500.000 €; der Median liegt bei 323.300 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Neukölln findet am 9. September 2026 in Berlin statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Berlin beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 323.300 € entspräche das rund 19.398 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Berlin mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Neukölln spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 25. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Berlin beträgt 6 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Neukölln.