Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Berlin
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer) in Berlin, 14059 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 9. September 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 120. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0070 K 0070/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 690.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 345.000 € (5/10) und 483.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 4.000 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 345.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eigentumswohnung im Gebäudeteil Mollwitzstraße 13, 14059 Berlin im 5. OG bzw. unterer Dachgeschossebene bestehend aus 2 Zimmern; Wohn-/Küchenbereich, Flur, Schlafzimmer, Duschbadezimmer (abweichend von dem Teilungsplan), innenliegender Hauswirtschaftskammer (abweichend von dem Teilungsplan) sowie zwei Dachloggien in einem 5 1/2 geschossigen Mehrfamilienhaus-Komplex (denkmalgeschütztes ehemaliges Krankenhaus).Es …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Eigentumswohnung im Gebäudeteil Mollwitzstraße 13, 14059 Berlin im 5. OG bzw. unterer Dachgeschossebene bestehend aus 2 Zimmern; Wohn-/Küchenbereich, Flur, Schlafzimmer, Duschbadezimmer (abweichend von dem Teilungsplan), innenliegender Hauswirtschaftskammer (abweichend von dem Teilungsplan) sowie zwei Dachloggien in einem 5 1/2 geschossigen Mehrfamilienhaus-Komplex (denkmalgeschütztes ehemaliges Krankenhaus).Es liegen Einträge zu Baulasten vor. Weitere Einzelheiten können dem ausliegenden Gutachten entnommen werden (Stand: November 2025)Baujahr: 1899/1901, Umnutzung als Wohngebäude 2013 -2016Wohnfläche: ca: 122,36 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Charlottenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 690.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 483.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 345.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 69.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Berlin
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 690.000 € und liegt damit 111 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Berlin (Median 327.500 €). Ausgewertet wurden 46 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 98.000 € bis 1.085.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 11 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (4.000 €/m²) liegt 20 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Berlin (5.000 €/m², aus 30 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 46 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Berlin (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (690.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 41.400 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 3.450 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 3.450 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 48.300 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Charlottenburg
- Aktenzeichen
- 0070 K 0070/ 2025
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:05
- Bodenrichtwert
- BORIS BE · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
