1-Zimmer-Wohnung in Berlin
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: 1-Zimmer-Wohnung in Berlin, Ortsteil Neukölln, 12049 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 12. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Neukölln, Amtsgericht Neukölln, Saal 128. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0070 K 0116/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 120.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 60.000 € (5/10) und 84.000 € (7/10). Baujahr laut Gutachten: 1909. Wohnfläche rund 31.32 m². Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 60.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Nach den Angaben der gerichtlich bestellten Sachverständigen handelt es sich um eine ca. 31,32 m² große 1-Zimmer-Wohnung belegen im 2. Obergeschoss des Gartenhauses eines fünfgeschossigen Wohn- und Geschäftsgebäudes (Bajahr 1909).
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neukölln. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Baujahr
- 1909
- Wohnfläche
- 31 m²
- Zustand
- Das Gebäude befindet sich in einem unterdurchschnittlichen Zustand und benötigt bauliche Aufwertungen. Es sind Mängel an der Dachhaut, fehlende Instandhaltungsrücklagen und Gebrauchsspuren in den gemeinsamen Bereichen bekannt.
- Nutzung
- frei
Automatisch aus dem Verkehrswertgutachten extrahiert.
- Verkehrswert
- 120.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 84.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 60.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 12.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Berlin
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 120.000 € und liegt damit 63 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Berlin (Median 325.000 €). Ausgewertet wurden 47 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 98.000 € bis 1.085.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 91 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 47 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Berlin (Stand 16. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Was steht im Gutachten?
Die 1-Zimmer-Wohnung mit 31,32 m² Wohnfläche in Berlin-Neukölln befindet sich in einem unterdurchschnittlichen Zustand und ist nicht vermietet. Der Verkehrswert wurde auf 120.000 € ermittelt. Das Objekt liegt im Schillerkiez, einer historischen Wohnlage mit Altbauflair.
Automatisiert aus dem amtlichen Verkehrswertgutachten zusammengefasst, Stand 15. September 2026. Keine Rechts- oder Anlageberatung — maßgeblich ist das Original-Gutachten des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Berlin als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (120.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 7.200 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 600 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 600 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 8.400 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Neukölln
- Aktenzeichen
- 0070 K 0116/ 2025
- Letzter Sync
- 15. September 2026 um 17:06
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
