Landwirtschaftsfläche in Worbis
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Landwirtschaftsfläche in Worbis, 00000 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 17. Dezember 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Mühlhausen, Haus B, Untermarkt 17, 99974 Mühlhausen/Thüringen / Raum: VI Sitzungssaal 2. OG. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K 0028/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 6.800 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 3.400 € (5/10) und 4.760 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 3.400 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Ackerland
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Mühlhausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 6.800 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 4.760 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 3.400 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 680 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Thüringen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (6.800 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 340 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 34 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 474 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Mühlhausen
- Aktenzeichen
- 0006 K 0028/ 2026
- Letzter Sync
- 1. Oktober 2026 um 09:42
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
