Einfamilienhaus in Berlin
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Berlin, Ortsteil Altglienicke, 12524 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 10. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Köpenick, Amtsgericht Köpenick, Mandrellaplatz 6, 12555 Berlin, Saal 110. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0070 K 0001/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 470.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 235.000 € (5/10) und 329.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 470 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 235.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Das Grundstück befindet sich in mittlerer Wohnlage lt. Berliner Mietspiegel und ist mit einem tlw. unterkellerten, 1½-geschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachraum in konventioneller Bauweise bebaut. Baujahr ca.1930, ein Umbau mit Erweiterung erfolgte 1982. Der Verkehrswert entspricht dem Bodenwert. Die vorhandene Altbebauung stellt aus sachverständiger Sicht keinen Restwert mehr dar.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Das Grundstück befindet sich in mittlerer Wohnlage lt. Berliner Mietspiegel und ist mit einem tlw. unterkellerten, 1½-geschossigen Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachraum in konventioneller Bauweise bebaut. Baujahr ca.1930, ein Umbau mit Erweiterung erfolgte 1982. Der Verkehrswert entspricht dem Bodenwert. Die vorhandene Altbebauung stellt aus sachverständiger Sicht keinen Restwert mehr dar. Laut Gutachten übersteigen die Mängelbeseitigungskosten den Gebäuderestwert bei weitem. Die verwendeten Baustoffe werden am Markt nicht mehr akzeptiert. Die Grundrisskonzeption ist nicht mehr zeitgemäß. Die Energiebilanz ist aus heutiger Sicht nicht mehr vertretbar.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Köpenick. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 470.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 329.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 235.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 47.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Berlin
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 470.000 € und liegt damit 8 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Berlin (Median 510.000 €). Ausgewertet wurden 29 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 130.500 € bis 187.000.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 59 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (470 €/m²) liegt 22 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Berlin (600 €/m², aus 23 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 29 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Berlin (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (470.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 28.200 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.350 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.350 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 32.900 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Köpenick
- Aktenzeichen
- 0070 K 0001/ 2025
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:06
- Bodenrichtwert
- BORIS BE · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
