Baugrundstück in Kirn
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Baugrundstück in Kirn, 55606 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 23. September 2026 um 13:30 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0036 K 0021/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 40.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 20.000 € (5/10) und 28.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 20.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Kirn Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Kirn Flur 22, Nr. 22/2 Waldfläche Kallenfelser Straße 100 1.672 2368 BV2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Bauplatz; Kallenfelser Straße, 55606 Kirn;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bad Kreuznach. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 40.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 28.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 20.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 4.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 40.000 € und liegt damit 6 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 42.500 €). Ausgewertet wurden 49 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 51 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 49 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (40.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 2.000 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 200 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 200 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 2.400 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 0036 K 0021/ 2024
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:36
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
