Zwangsversteigerungen im Kreis Schleswig-Flensburg
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen im Kreis Schleswig-Flensburg (Schleswig-Holstein). 9 Versteigerungstermine an 2 Amtsgerichten, jeweils mit Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell im Kreis Schleswig-Flensburg?
Wohn-/Gewerbeimmobilie
Einfamilienhaus nebst Anbau und Carport
Zwei unbebaute Grundstücke
Resthof
Land-/ forstwirtschtl. Flächen
Mehrfamilienhaus
Wochenendhaus nebst Garagenanbau
Grundstück mit Nebengebäude
Doppelhaushälfte mit Carport
Wie sind die Marktdaten im Kreis Schleswig-Flensburg?
Aktuell 9 Versteigerungstermine im Kreis Schleswig-Flensburg. Der nächste Termin ist am 8. Oktober 2026, der späteste am 25. November 2026.
- Median-Verkehrswert
- 185.000 €
- Häufigste Objektarten
- Wohn-/Gewerbeimmobilie, Einfamilienhaus nebst Anbau, Zwei unbebaute Grundstücke
- Nächster Termin
- 8. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 3. Oktober 2026 9 Zwangsversteigerungs-Termine im Kreis Schleswig-Flensburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 185.000 €.
Welche Amtsgerichte versteigern im Kreis Schleswig-Flensburg?
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — innerhalb eines Kreises können das mehrere Gerichte sein.
In welchen Orten im Kreis Schleswig-Flensburg wird versteigert?
- Brodersby-Goltoft (2)
- Stoltebüll (2)
- Ellingstedt (1)
- Langballig (1)
- Sörup (1)
- Süderbrarup (1)
- Wohlde (1)
Kreiszuordnung über Postleitzahl und Ort der Bekanntmachung. Grundlage: OpenPLZ API (Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, Statistisches Bundesamt), Lizenz ODbL 1.0. Objekte ohne eindeutige Postleitzahl fehlen in dieser Übersicht.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte im Kreis Schleswig-Flensburg stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal