5 aktuelle Termine · Bundesland Baden-Württemberg
Das Amtsgericht Ravensburg (Baden-Württemberg) schreibt aktuell 5 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 5 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 153.000 € bis 1.063.338 € (Median 553.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 20. August 2026 in Aulendorf statt.
Aktuell 5 Versteigerungstermine am Amtsgericht Ravensburg. Der nächste Termin ist am 20. August 2026, der späteste am 1. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 14. August 2026 5 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Ravensburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 553.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Ravensburg, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 5 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Ravensburg.
Mit Stand 14. August 2026 sind 5 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Ravensburg gelistet, verteilt auf 5 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Argenbühl, Aulendorf, Fronreute, Ravensburg, Wurzach-Arnach. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Argenbühl (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Ravensburg reichen von 153.000 € bis 1.063.338 €; der Median liegt bei 553.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Ravensburg findet am 20. August 2026 in Aulendorf statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Baden-Württemberg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 553.000 € entspräche das rund 27.650 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Baden-Württemberg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Ravensburg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 14. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Baden-Württemberg beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Ravensburg.