8 aktuelle Termine · Bundesland Baden-Württemberg
Das Amtsgericht Biberach (Baden-Württemberg) schreibt aktuell 8 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 8 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 25.000 € bis 437.520 € (Median 350.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 1. September 2026 in Bad Buchau statt.
Aktuell 8 Versteigerungstermine am Amtsgericht Biberach. Der nächste Termin ist am 1. September 2026, der späteste am 20. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 14. August 2026 8 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Biberach gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 350.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Biberach, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 8 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Biberach.
Mit Stand 14. August 2026 sind 8 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Biberach gelistet, verteilt auf 8 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Altheim, Bad Buchau, Berkheim, Ingoldingen, Laupertshausen und Weihermahd, Riedlingen u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Altheim (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Biberach reichen von 25.000 € bis 437.520 €; der Median liegt bei 350.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Biberach findet am 1. September 2026 in Bad Buchau statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Baden-Württemberg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 350.000 € entspräche das rund 17.500 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Baden-Württemberg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Biberach spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 14. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Baden-Württemberg beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Biberach.