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Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Termin-Vorlauf
In 41 Tagen
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zum Objekt
Einfamilienhaus in Creglingen (Baden-Württemberg). Versteigerungstermin: 31. August 2026 um 08:00 am Amtsgericht Crailsheim. Verkehrswert laut amtlichem Gutachten: 190.300 €. Im ersten Termin gilt die 7/10-Versagungsgrenze; im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen. Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Bei diesem Objekt sind gegenüber dem Verkehrswert bis zu 50 % Ersparnis möglich — der Zuschlag kann unter Umständen schon bei rund 95.150 € liegen. Maklerprovision und Notarkosten entfallen zusätzlich.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Crailsheim. Wortlaut unverändert übernommen.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (190.300 €) als Zuschlagswert.
Grunderwerbsteuer (5 %)
9.515 €
Grundbuchkosten (ca.)
952 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
952 €
Gesamt-Nebenkosten
11.419 € · ≈ 6 %
Bei einer Zwangsversteigerung fallen keine Maklerprovision und kein notarieller Kaufvertrag an (der gerichtliche Zuschlag ersetzt ihn). Hinzu kommt eine Sicherheitsleistung (i.d.R. 10 % des Verkehrswerts). Alle Angaben ohne Gewähr.
Geschätzte Erwerbsnebenkosten für das jeweilige Bundesland
Finanzierungs- & Cashflow-Beispiel und Vorbereitungs-Checkliste
Für dieses Objekt sind aktuell keine Online-Unterlagen hinterlegt. Das Dossier enthält daher unsere Analyse ohne Dokument-Links — amtliche Unterlagen sind ggf. über Akteneinsicht beim Amtsgericht erhältlich.
4,99 €9,99 €brutto · inkl. 19 % MwSt.
Einführungspreis — gilt bis einschließlich 15.08.2026.
Endpreis · Service-/Aufbereitungsgebühr · die amtlichen Unterlagen selbst sind kostenlos beim Amtsgericht erhältlich
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Crailsheim
Letzter Sync
21. Juli 2026 um 09:00
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Diese Seite spiegelt öffentlich-rechtliche Bekanntmachungen nach § 39 ZVG und reichert sie mit eigenen, deterministischen Berechnungen (Wertgrenzen, Erwerbsnebenkosten) sowie amtlichen Bodenrichtwerten an. Maßgeblich für Bietverfahren und Zuschlag ist ausschließlich die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.