2 aktuelle Termine · Bundesland Baden-Württemberg
Das Amtsgericht Offenburg (Baden-Württemberg) schreibt aktuell 2 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk und 2 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 6.200 € bis 230.000 € (Median 230.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 9. Oktober 2026 in Bad Peterstal statt.
Aktuell 2 Versteigerungstermine am Amtsgericht Offenburg. Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026, der späteste am 19. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 14. August 2026 2 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Offenburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 230.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Offenburg, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 2 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Offenburg.
Mit Stand 14. August 2026 sind 2 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Offenburg gelistet, verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Bad Peterstal, Schutterwald. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Bad Peterstal (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Offenburg reichen von 6.200 € bis 230.000 €; der Median liegt bei 230.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Offenburg findet am 9. Oktober 2026 in Bad Peterstal statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Baden-Württemberg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 230.000 € entspräche das rund 11.500 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Baden-Württemberg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Offenburg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 14. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Baden-Württemberg beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Offenburg.