Das Amtsgericht Mainz (Rheinland-Pfalz) schreibt aktuell 11 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 8 Orte im Gerichtsbezirk und 4 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 9.400 € bis 674.200 € (Median 300.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 1. September 2026 in Mainz statt.
Aktuell 11 Versteigerungstermine am Amtsgericht Mainz. Der nächste Termin ist am 1. September 2026, der späteste am 1. Dezember 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 11 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Mainz gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 300.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Mainz, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 11 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Mainz.
Mit Stand 24. August 2026 sind 11 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Mainz gelistet, verteilt auf 8 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Mainz, Nierstein, Hahnheim, Jugenheim, Lörzweiler, Nieder-Olm u. a.. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Mainz (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Mainz reichen von 9.400 € bis 674.200 €; der Median liegt bei 300.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Mainz findet am 1. September 2026 in Mainz statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Rheinland-Pfalz beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 300.000 € entspräche das rund 15.000 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Rheinland-Pfalz mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Mainz spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Rheinland-Pfalz beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Mainz.