Zweifamilienwohnhaus und einem freistehenden Nebengebäude - überbautes Grundstück in Worms
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Zweifamilienwohnhaus und einem freistehenden Nebengebäude - überbautes Grundstück in Worms, Ortsteil Pfedddersheim, 67551 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 4. Dezember 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Worms, Amtsgericht Worms, Saal 318. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0016 K K 0004/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 395.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 197.500 € (5/10) und 276.500 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 197.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Mit einem Zweifamilienwohnhaus und einem freistehenden Nebengebäude überbautes Grundstück.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Worms. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 395.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 276.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 197.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 39.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 395.000 € und liegt damit 888 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 40.000 €). Ausgewertet wurden 49 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 2 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 49 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (395.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 19.750 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.975 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.975 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 23.700 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Worms
- Aktenzeichen
- 0016 K K 0004/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:38
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
