Einfamilienhaus in Winnweiler
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Winnweiler, Ortsteil Hochstein, 67722 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 14. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Rockenhausen, Sitzungssaal 1, Amtsgericht Rockenhausen, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0009/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 61.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 30.500 € (5/10) und 42.700 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 30.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Hochstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Hochstein 25 Hof-und Gebäudefläche Friedhofstraße 1 164 398 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gem.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Eingetragen im Grundbuch von Hochstein Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt BV 1 Hochstein 25 Hof-und Gebäudefläche Friedhofstraße 1 164 398 | Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Gem. Gutachten handelt es sich um ein mit einem zweigeschossigen, freistehenden, teilunterkellerten Einfamilienhaus und Scheune bebautes Grundstück, wobei sich der überwiegende Teil der Gebäudesubstanz im Spannungsfeld zwischen umfassender Modernisierung und Kernsanierung befindet. Wohnfläche ca. 81 m². Verkehrswert: 61.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 23.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Beschlagnahme: 21.02.2026 (ZU) Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Rockenhausen. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 61.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 42.700 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 30.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 6.100 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 61.000 € und liegt damit 67 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Rheinland-Pfalz (Median 184.000 €). Ausgewertet wurden 163 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 15.700 € bis 811.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 88 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 163 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (61.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 3.050 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 305 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 305 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 3.660 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Rockenhausen
- Aktenzeichen
- 0002 K 0009/ 2026
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:37
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
