Sonstiges in Pirmasens
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Sonstiges in Pirmasens, 00000 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 4. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Pirmasens, Amtsgericht Pirmasens, Saal153. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0054/ 2021. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 4.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 2.000 € (5/10) und 2.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 2.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Garage mit ca. 21 m² Nutzfläche in ca. 1958 errichtetem Mehrfamilienhaus, keine Innenbesichtigung erfolgt.;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Pirmasens. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 4.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 2.800 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 2.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 400 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (4.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 200 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 20 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 320 € · ≈ 8 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 0001 K 0054/ 2021
- Letzter Sync
- 2. Oktober 2026 um 17:31
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
