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Niedersachsen

Mehrfamilienhaus in Oldenburg

Aktenzeichen 0034 K 0034/ 2023
Mehrfamilienhaus in 26125 Oldenburg — Zwangsversteigerung am Amtsgericht Oldenburg
2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — vollständig in den Unterlagen (nach kostenloser Registrierung). Ohne Gewähr.

Mehrfamilienhaus in Oldenburg

Lage
Hirseweg
26125 Oldenburg Ohmstede
Amtsgericht
Oldenburg
Versteigerungsort: Amtsgericht Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg (Oldenburg), Saal/Raum: Saal 1 (I. OG, Hauptgebäude des Amtsgerichts)
Objektart
Mehrfamilienhaus
Aktenzeichen
0034 K 0034/ 2023
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Grundbuch
Das im Grundbuch von Oldenburg Blatt 38997 eingetragene Grundstück   Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Wirtschaftsart und Lage Größe m² 2 Ohmstede 19 1410/173 Hof- und Gebäudefläche, Hirseweg 5 1528
Bodenrichtwert (amtlich)
300 €/m² (Stand 2026)

Zum Objekt

Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in Oldenburg, Ortsteil Ohmstede, 26125 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 9. September 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Oldenburg, Amtsgericht Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg (Oldenburg), Saal/Raum: Saal 1 (I. OG, Hauptgebäude des Amtsgerichts). Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0034 K 0034/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 430.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 215.000 € (5/10) und 301.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 300 €/m² (Stand 2026).

Zuschlag ab rund 215.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Hirseweg, 26125 Oldenburg, Ohmstede

Objektbeschreibung laut Gutachten

Mit einem eingeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einer eingeschossigen Doppelgarage und einem hölzernen Gartenhaus bebautes Grundstück in 26125 Oldenburg (Oldb) / Stadtteil Ofenerdiek, Hirseweg 5.   Baujahr des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): Haupthaus: 1972; Straßenseitiger Anbau: unbekannt; Rückwärtiger Anbau: 2021 Aufteilung des Wohnhauses (laut …

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Mit einem eingeschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie einer eingeschossigen Doppelgarage und einem hölzernen Gartenhaus bebautes Grundstück in 26125 Oldenburg (Oldb) / Stadtteil Ofenerdiek, Hirseweg 5.   Baujahr des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten): Haupthaus: 1972; Straßenseitiger Anbau: unbekannt; Rückwärtiger Anbau: 2021 Aufteilung des Wohnhauses (laut Sachverständigengutachten):   I. Kellergeschoss (KG): Teilweise unterkellert   a) Straßenseitige Wohnung: Nicht unterkellert   b) Mittlere Wohnung: Voll unterkellert, hier Heizungsraum und verschiedene Abstellräume   c) Gartenseitige Wohnung: nicht bzw. teilunterkellert   II. Erdgeschoss (EG):   a) Straßenseitige Wohnung: Schlafzimmer, offene Diele mit Küchenbereich, WC, Flurbereich mit Treppenaufgang   b) Mittlere Wohnung: Diele, Flurbereich, Bad, Wohnzimmer, Küche mit Wintergartenzugang   c) Gartenseitige Wohnung: Diele mit Treppenaufgang, Büro, Flur, Bad, HWR, großes Wohn-Esszimmer mit integrierter Küche   III. Dachgeschoss (DG):   a) Straßenseitige Wohnung: Wohnzimmer mit Loggia Zugang, 3 Zimmer, 2 Bäder, Flur mit Treppenaufgang (Wendeltreppe), ehemalige Diele sowie Flur   b) Gartenseitige Wohnung: Flur mit Treppenaufgang, Kinderzimmer, Bad, Schlafzimmer mit Zugang zur Dachterrasse   Sonstige Nebengebäude (laut Sachverständigengutachten): Schuppen   Nach den Feststellungen des Grundstückssachverständigen wurde mit Mitteilung gem. § 62 der Niedersächsischen Bauordnung an die Stadt Oldenburg vom 28.04.2021 nur die Erweiterung und Umbau eines Einfamilienwohnhauses (Anbau und Umbau zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit und Errichtung einer Dachterrasse) angezeigt. Tatsächlich erfolgte die Erweiterung zu einem Dreifamilienwohnhaus. Der Grundriss wurde durch verschiedene Öffnungen und Schließungen verschiedener Wände und Türen stark verändert. Der neuerrichtete Bauteil (Gartenseitige Wohnung) wurde größer errichtet als geplant.

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Oldenburg. Wortlaut unverändert übernommen.

Eckdaten & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
430.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
301.000 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
215.000 €
Sicherheitsleistung (10 %)
43.000 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Bodenrichtwert (amtlich)
300 €/m²

Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Oldenburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.

Quelle: BORIS NI · Stand 2026.

Termin-Vorlauf
In 8 Tagen

Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Mehrfamilienhäuser in Niedersachsen

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 430.000 € und liegt damit 132 % über dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Niedersachsen (Median 185.250 €). Ausgewertet wurden 22 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 26.000 € bis 1.220.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 5 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
26.000 €Median 185.250 €1.220.000 €

Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (300 €/m²) liegt 466 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Niedersachsen (53 €/m², aus 22 Objekten).

Statistische Einordnung, berechnet aus 22 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Niedersachsen (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (430.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (5 %)
21.500 €
Grundbuchkosten (ca.)
2.150 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
2.150 €
Gesamt-Nebenkosten
25.800 € · ≈ 6 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

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Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Oldenburg
Aktenzeichen
0034 K 0034/ 2023
Letzter Sync
31. August 2026 um 17:19
Bodenrichtwert
BORIS NI · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

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Letzte Aktualisierung: 31. August 2026 um 17:19
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