Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Hildesheim, Ortsteil Sorsum, 31139 (Niedersachsen). Der Versteigerungstermin ist am 3. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Hildesheim, Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, Saal 124. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0025 K 0028/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 685.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 342.500 € (5/10) und 479.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 280 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 342.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Ein- bis Zweifamilienhaus mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hildesheim. Wortlaut unverändert übernommen.
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Hildesheim. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NI · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Wenig Zeit für Besichtigung und Finanzierungs-Vorbereitung.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 685.000 € und liegt damit 192 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Niedersachsen (Median 234.500 €). Ausgewertet wurden 200 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 15.100 € bis 1.220.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 2 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (280 €/m²) liegt 250 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Niedersachsen (80 €/m², aus 191 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 200 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Niedersachsen (Stand 30. August 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (685.000 €) als Zuschlagswert.
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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