Das Amtsgericht Oldenburg (Niedersachsen) schreibt aktuell 5 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk und 3 Objektarten. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 75.000 € bis 430.000 € (Median 290.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 26. August 2026 in Oldenburg statt.
Aktuell 5 Versteigerungstermine am Amtsgericht Oldenburg. Der nächste Termin ist am 26. August 2026, der späteste am 21. Oktober 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 24. August 2026 5 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Oldenburg gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 290.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Oldenburg, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 5 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Oldenburg.
Mit Stand 24. August 2026 sind 5 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Oldenburg gelistet, verteilt auf 3 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Oldenburg, Eversten, Wardenburg. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Oldenburg (3 Termine). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Oldenburg reichen von 75.000 € bis 430.000 €; der Median liegt bei 290.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Oldenburg findet am 26. August 2026 in Oldenburg statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Niedersachsen beträgt der Grunderwerbsteuersatz 5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 290.000 € entspräche das rund 14.500 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Niedersachsen mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Oldenburg spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 24. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Niedersachsen beträgt 5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Oldenburg.