Reihenhaus, Baugrundstück in Neustadt an der Weinstraße
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Reihenhaus, Baugrundstück in Neustadt an der Weinstraße, 67433 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 22. Oktober 2026 um 13:30 vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, AG Neustadt, C 2, Sitzungssaal. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0020/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 117.800 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 58.900 € (5/10) und 82.460 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 58.900 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt an der Weinstraße Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Sondernutzungsrecht Blatt 1 1/2 Wohnung im Erdgeschoss, zwei Räume im Kellergeschoss im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 1 Sondernutzungsrecht an Terrasse, ebenfalls mit Nr.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Eingetragen im Grundbuch von Neustadt an der Weinstraße Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Sondernutzungsrecht Blatt 1 1/2 Wohnung im Erdgeschoss, zwei Räume im Kellergeschoss im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 1 Sondernutzungsrecht an Terrasse, ebenfalls mit Nr. I bezeichnet 10341/BV1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Neustadt an der Weinstraße 3071/54 Bauplatz Wilhelm-Leuschner-Straße 58 239 Zusatz zu lfd.Nr. 1: für jeden Anteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 10341 bis Blatt 10342); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt; Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung durch den anderen Miteigentümer; Ausnahme bei Veräußerung an Ehegatten, Verwandte bis 2.Grad Seitenlinie, Zwangsvollstreckung, Konkurs; wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf die Bewilligung vom 14.4.1994; übertragen aus Blatt 9951; eingetragen am 09.05.1994. Eingetragen im Grundbuch von Neustadt an der Weinstraße Miteigentumsanteil von 1/12 an lfd.Nr. Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt 2 Neustadt an der Weinstraße 3071/49 Bauplatz Wilhelm-Leuschner-Straße 445 10341/zu BV1
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 117.800 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 82.460 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 58.900 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 11.780 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 117.800 € und liegt damit 195 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 40.000 €). Ausgewertet wurden 49 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 37 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 49 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (117.800 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 5.890 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 589 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 589 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 7.068 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 0001 K 0020/ 2024
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:37
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
