Einfamilienhaus in Ransbach-Baumbach
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Ransbach-Baumbach, Ortsteil Ransbach, 56235 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 27. Oktober 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Montabaur, Amtsgericht Montabaur, Saal 106. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0014 K 0017/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 94.150 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 47.075 € (5/10) und 65.905 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 47.075 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
BV 1: Leerst. EFH, sep. Garage, Bj. 1972, Sanierungsstau. BV 2: unbebautes Grundstück/Grünland BV 3: unbebautes Grundstück/Grünland Dringende Beachtung: Es wird jeweils nur 1/2-Anteil versteigert.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Montabaur. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 94.150 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 65.905 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 47.075 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 9.415 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 94.150 € und liegt damit 49 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Rheinland-Pfalz (Median 184.000 €). Ausgewertet wurden 163 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 15.700 € bis 811.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 79 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 163 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (94.150 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 4.708 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 471 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 471 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 5.650 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Montabaur
- Aktenzeichen
- 0014 K 0017/ 2026
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:37
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
