unbebautes Grundstück in Rheinbrohl
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Rheinbrohl, 56598 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 23. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Linz am Rhein, Sitzungssaal III, Amtsgericht Linz am Rhein, Am Konvikt 10, 53545 Linz am Rhein. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K K 0022/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 27.200 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 13.600 € (5/10) und 19.040 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 13.600 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Rheinbrohl Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Rheinbrohl Flur 34 Nr. 549 Gebäude- und Freifläche Römerring 190 6508 BV 107
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Linz am Rhein. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 27.200 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 19.040 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 13.600 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 2.720 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 27.200 € und liegt damit 36 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Rheinland-Pfalz (Median 42.500 €). Ausgewertet wurden 49 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.762 € bis 476.040 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 59 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 49 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (27.200 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 1.360 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 136 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 136 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 1.632 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Linz am Rhein
- Aktenzeichen
- 0006 K K 0022/ 2025
- Letzter Sync
- 3. September 2026 um 17:36
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
