Einfamilienhaus in Nußbach
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Nußbach, 00000 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 5. November 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Kusel, Amtsgericht Kusel. Sitzungssaal 29, Trierer Straße 71, 66869 Kusel. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0012/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 326.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 163.000 € (5/10) und 228.200 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 163.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Das Gebäude wurde in Massivbauweise unter Verwendung von Betonfertigteilen errichtet. Im Gebäude ist eine Fußbodenheizung vorgesehen bzw. teilweise bereits installiert. Das Heizsystem ist vorbereitet; ein Wärmeerzeuger, vermutlich in Form einer Wärmepumpe, war zum Besichtigungszeitpunkt jedoch noch nicht montiert.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein freistehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Das Gebäude wurde in Massivbauweise unter Verwendung von Betonfertigteilen errichtet. Im Gebäude ist eine Fußbodenheizung vorgesehen bzw. teilweise bereits installiert. Das Heizsystem ist vorbereitet; ein Wärmeerzeuger, vermutlich in Form einer Wärmepumpe, war zum Besichtigungszeitpunkt jedoch noch nicht montiert. An das Wohngebäude ist eine zweigeschossige Garage aus Betonfertigteilen angebaut. Es handelt sich um eine Doppelgarage mit Zufahrt von der Straßenseite sowie eine weitere Doppelgarage mit Zufahrt von der rückwärtigen Grundstücksseite. Zum Zeitpunkt der Besichtigung befand sich das Objekt insgesamt in einem nicht fertiggestellten Ausbauzustand. In wesentlichen Bereichen waren die Rohinstallationen bereits hergestellt, jedoch fehlten insbesondere Bodenbeläge, Innentüren, Oberflächenfertigstellungen, Teile der Elektro- und Sanitärendmontage, die Fertigstellung der Haustechnik sowie wesentliche Arbeiten an Garage und Außenanlagen. Die Außenanlagen waren ebenfalls noch nicht fertiggestellt und lediglich geschottert bzw. grob eingeebnet.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Kusel. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 326.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 228.200 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 163.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 32.600 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 326.000 € und liegt damit 79 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Rheinland-Pfalz (Median 182.000 €). Ausgewertet wurden 163 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 15.700 € bis 811.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 22 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 163 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (326.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 16.300 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.630 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.630 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 19.560 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Kusel
- Aktenzeichen
- 0001 K 0012/ 2026
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:37
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
