Einfamilienhaus in Köthen (Anhalt)
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Köthen (Anhalt), Ortsteil OT Löbnitz, 06369 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 15. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Köthen, Amtsgericht Köthen, Friedhofstraße 48, 06366 Köthen (Anhalt), Saal 3 (Erdgeschoss). Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0003 K 0011/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 20.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 10.000 € (5/10) und 14.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 14 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 10.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
lfd. Nr. 1, Gemarkung Löbnitz, Flur 6, Flurstück 36/2, Gebäude- und Freifläche, Schulplatz 10, Größe: 3216 m² Gutshaus, Wohnbrache Wohnhaus: freistehend, KG, EG, 2 DG; um 1900 als Gutshaus errichtet, kaum modernisiert. Mauerwerksbauweise, ca. 620 m² geschätzte Netto-Raumfläche (ca. 345 m² im EG und 1. DG). Seit 2007 leerstehend ohne Instandhaltung. Nicht zeitgemäß nutzbar, erhebliche Schäden an Rohbau und Ausbau.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
lfd. Nr. 1, Gemarkung Löbnitz, Flur 6, Flurstück 36/2, Gebäude- und Freifläche, Schulplatz 10, Größe: 3216 m² Gutshaus, Wohnbrache Wohnhaus: freistehend, KG, EG, 2 DG; um 1900 als Gutshaus errichtet, kaum modernisiert. Mauerwerksbauweise, ca. 620 m² geschätzte Netto-Raumfläche (ca. 345 m² im EG und 1. DG). Seit 2007 leerstehend ohne Instandhaltung. Nicht zeitgemäß nutzbar, erhebliche Schäden an Rohbau und Ausbau. Grundlegende Sanierung zwingend erforderlich. Stallruine: freistehend, nur noch Umfassungswände und Reste von Innenwänden erhalten. Dach und Decken komplett eingestürzt. Baujahr ca. 1900, Mauerwerk, nicht mehr nutzbar. Nebengebäude (5 Garagen, Stall, Schuppen): überwiegend in Reihe, eingeschossig. Baujahr vor 1990, kaum modernisiert. Mauerwerksbauweise, teils instandgehalten, als Nebengebäude noch nutzbar.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Köthen. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 20.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 14.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 10.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 2.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Köthen (Anhalt). Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 20.000 € und liegt damit 79 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 94.400 €). Ausgewertet wurden 111 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 2.000 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 92 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (14 €/m²) liegt 53 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (30 €/m², aus 105 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 111 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (20.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 1.000 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 100 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 1.200 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Köthen
- Aktenzeichen
- 0003 K 0011/ 2024
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:43
- Bodenrichtwert
- BORIS ST · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
