Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Koblenz
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Koblenz, Ortsteil Lützel, 56073 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 25. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Koblenz, Amtsgericht Koblenz,Karmeliter Straße 14, 56068 Koblenz, Saal 49 (Hauptjustizgebäude). Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 78.002 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 39.001 € (5/10) und 54.601 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 39.001 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Koblenz Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1 91,503/1000 Wohnung im Erdgeschoss des Hinterhauses, Aufteilungsplan Nr. I 9951 BV 1 2 83,195/1000 Wohnung im I. Obergeschoss - im Hinterhaus gelegen -, Aufteilungsplan Nr.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Eingetragen im Grundbuch von Koblenz Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum lfd.Nr. ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 1 91,503/1000 Wohnung im Erdgeschoss des Hinterhauses, Aufteilungsplan Nr. I 9951 BV 1 2 83,195/1000 Wohnung im I. Obergeschoss - im Hinterhaus gelegen -, Aufteilungsplan Nr. IV 9953 BV 1 an Grundstück Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Koblenz 5 Nr. 697/97 Gebäude- und Freifläche Moselweißerstraße 66-66 A 226 Zusatz zu lfd.Nr. 1: zu 1/2 Anteil Zusatz zu lfd.Nr. 2: zu 1/2 Anteil
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Koblenz. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 78.002 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 54.601 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 39.001 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 7.800 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Rheinland-Pfalz
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 78.002 € und liegt damit 46 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Rheinland-Pfalz (Median 145.000 €). Ausgewertet wurden 41 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 17.500 € bis 441.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 90 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 41 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Rheinland-Pfalz (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (78.002 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 3.900 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 390 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 390 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 4.680 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Koblenz
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 09:38
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
