Grundstück in Calvörde
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Grundstück in Calvörde, Ortsteil Grauingen, 39359 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 16. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Haldensleben, Amtsgericht Haldensleben, Stendaler Straße 18, 39340 Haldensleben, Saal 14. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0009 K 0056/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 35.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 17.500 € (5/10) und 24.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 15 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 17.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück, mit zwei um ca. 1900 errichteten Gebäuden in massiver Bauweise, Gebäude 1 teilweise als Fachwerkkonstruktion ausgeführt mit Satteldach und Dachziegeleindeckung, Gebäude 2 mit Flachdach. Keine öffentliche Erschließung vorhanden; Zufahrt über zwei fremde Nachbargrundstücke.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Grundstück, mit zwei um ca. 1900 errichteten Gebäuden in massiver Bauweise, Gebäude 1 teilweise als Fachwerkkonstruktion ausgeführt mit Satteldach und Dachziegeleindeckung, Gebäude 2 mit Flachdach. Keine öffentliche Erschließung vorhanden; Zufahrt über zwei fremde Nachbargrundstücke. Bewertung nur auf Grund einer eingeschränkten Außenbesichtigung erfolgt. Weitere Informationen zum Objekt und kostenloser Gutachtendownload unter www.zvg.com!!
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Haldensleben. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 35.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 24.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 17.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 3.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Calvörde. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 35.000 € und liegt damit 14 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Sachsen-Anhalt (Median 40.700 €). Ausgewertet wurden 23 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.000 € bis 600.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 57 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (15 €/m²) liegt 53 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (32 €/m², aus 14 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 23 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (35.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 1.750 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 175 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 175 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 2.100 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Haldensleben
- Aktenzeichen
- 0009 K 0056/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:43
- Bodenrichtwert
- BORIS ST · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
