Einfamilienhaus, mit rückwärtigem Wintergarten, sowie einer halben Doppelgarage in Erfurt
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, mit rückwärtigem Wintergarten, sowie einer halben Doppelgarage in Erfurt, Ortsteil Bischleben, 99094 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 14. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Erfurt, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt / Raum: 13 Sitzungssaal 1. OG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 487.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 243.500 € (5/10) und 340.900 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 243.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
freistehenden Einfamilienhaus mit rückwärtigem Wintergarten sowie einer Doppelgarage bebaut Wohnhaus: Baujahr ca. Mitte der 70er Jahre des 20. Jh., Anbau Wintergarten/Terrassenbereich ca. 2004, überwiegende Sanierung Anfang bis Mitte der 90er Jahre, Wohnfl. ca. 173 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Erfurt. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 487.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 340.900 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 243.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 48.700 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Thüringen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 487.000 € und liegt damit 576 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Thüringen (Median 72.000 €). Ausgewertet wurden 109 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.500 € bis 1.300.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 2 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 109 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Thüringen (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (487.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 31.655 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.435 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.435 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 36.525 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Erfurt
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:50
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
