Einfamilienhaus in Burg
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Burg, 39288 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 23. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Burg, AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0032 K 0031/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 130.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 65.000 € (5/10) und 91.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 44 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 65.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück bebaut mit unterkellertem Einfamilienhaus; freistehend; ein Vollgeschoss- als Hochparterre; Bj. ca. 1974; 1992: Erneuerung Haustür u. Modernisierung Bad und Heizungsanlage; ca. 1995: Erneuerung Dacheindeckung; ca. 2002: Erneuerung Fenster inkl. Rollläden; 2017: Erneuerung Hausanschlüsse Wasser und Abwasser; Wohnfl. rd. 93 m²; Kellergarage u.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Grundstück bebaut mit unterkellertem Einfamilienhaus; freistehend; ein Vollgeschoss- als Hochparterre; Bj. ca. 1974; 1992: Erneuerung Haustür u. Modernisierung Bad und Heizungsanlage; ca. 1995: Erneuerung Dacheindeckung; ca. 2002: Erneuerung Fenster inkl. Rollläden; 2017: Erneuerung Hausanschlüsse Wasser und Abwasser; Wohnfl. rd. 93 m²; Kellergarage u. Lagerräume im Untergeschoss; Abfluss der Dachregenrinne in Regentonne ohne Einbindung in Schmutzwasserkanal - vermutlich hierdurch in nordwestl. Gebäudedecke und westl. Außenwand im Kellergeschoss erhöhte Mauerwerksfeuchtigkeit und Putzschäden; erhöhte Feuchtigkeit teilweise auch im EG; Feuchtigkeitsschäden im übrigen Keller im geringen baujahrestypischem Ausmaß; Heizungsanlage (Gaszentralheizung) überaltert; keine zeitgemäße Dämmung; Gebäude insgesamt in einem modernisierungsbedürftigen Zustand; Schuppen (ohne Innenbesichtigung) in Massivbauweise mit Nutzfläche von ca. 5 m²
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Burg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 130.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 91.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 65.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 13.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Burg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 130.000 € und liegt damit 49 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 87.000 €). Ausgewertet wurden 111 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 2.000 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 32 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (44 €/m²) liegt 57 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (28 €/m², aus 105 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 111 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (130.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 6.500 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 650 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 650 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 7.800 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Burg
- Aktenzeichen
- 0032 K 0031/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:42
- Bodenrichtwert
- BORIS ST · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
