Einfamilienhaus in Gommern
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Gommern, 39245 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 20. Oktober 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Burg, AG Burg, In der Alten Kaserne 3, Haus 2, Saal 5. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0032 K 0016/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 100.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 50.000 € (5/10) und 70.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 47 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 50.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus (BJ ca. 1900, ca. 2000 modernisiert, beidseitig angebaut, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, zweigeschossiger Seitenflügel, 2009 Umbau Laden in Wohnraum, Wohnfläche gesamt ca. 154 m² zzgl. Abstellflächen ca.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus (BJ ca. 1900, ca. 2000 modernisiert, beidseitig angebaut, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, zweigeschossiger Seitenflügel, 2009 Umbau Laden in Wohnraum, Wohnfläche gesamt ca. 154 m² zzgl. Abstellflächen ca. 70 m²) weitere Nebengebäude auf Grundstück Kein eigener Hausanschluss für Trink- und Schmutzwasser; Bezug sowie Ableitung erfolgen über südlich angrenzende Flurstücke, nur Notleitungsrecht Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt", bauliche Maßnahmen sowie rechtsgeschäftliche Verfügungen sind gem. § 144 BauGB u.U. genehmigungspflichtig, ggf. ist nach Abschluss des Sanierungsverfahrens noch ein Ausgleichbetrag gem. § 154 BauGB zu zahlen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Burg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 100.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 70.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 50.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 10.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Gommern. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 100.000 € und liegt damit 15 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 87.000 €). Ausgewertet wurden 111 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 2.000 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 46 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (47 €/m²) liegt 68 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (28 €/m², aus 105 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 111 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (100.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 5.000 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 500 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 500 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 6.000 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Burg
- Aktenzeichen
- 0032 K 0016/ 2024
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:43
- Bodenrichtwert
- BORIS ST · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
