Einfamilienhaus in Güsten
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Güsten, 39439 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 20. Oktober 2026 um 14:00 vor dem Amtsgericht Bernburg, Amtsgericht Bernburg, Liebknechtstraße 2, 06406 Bernburg (Saale), Saal 119. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0002/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 2.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 1.000 € (5/10) und 1.400 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 25 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 1.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss (BJ: geschätzt um 1900) nebst Schuppen. Es liegen erhebliche Baumängel/Bauschäden vor (z.B. aufsteigende Wandfeuchte, Dachfenster undicht mit Folgeschäden - Pilzbefall, starker Anobienbefall an sichtbaren Holzelementen u.a.). Die Wohnfläche beträgt ca.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Es handelt sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss (BJ: geschätzt um 1900) nebst Schuppen. Es liegen erhebliche Baumängel/Bauschäden vor (z.B. aufsteigende Wandfeuchte, Dachfenster undicht mit Folgeschäden - Pilzbefall, starker Anobienbefall an sichtbaren Holzelementen u.a.). Die Wohnfläche beträgt ca. 128 m². Der Versteigerungsvermerk wurde am 23.02.2026 in das Grundbuch eingetragen.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bernburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 2.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 1.400 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 1.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 200 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Güsten. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 2.000 € und liegt damit 98 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Sachsen-Anhalt (Median 94.400 €). Ausgewertet wurden 111 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 4.100 € bis 912.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 100 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (25 €/m²) liegt 17 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (30 €/m², aus 105 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 111 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (2.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 100 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 10 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 210 € · ≈ 10.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Bernburg
- Aktenzeichen
- 0002 K 0002/ 2026
- Letzter Sync
- 3. September 2026 um 17:44
- Bodenrichtwert
- BORIS ST · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
