Sonstiges, Einfamilien - Doppelhaushälfte in Gößnitz
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Sonstiges, Einfamilien - Doppelhaushälfte in Gößnitz, 04639 (Thüringen). Der Versteigerungstermin ist am 20. Januar 2027 um 10:00 vor dem Amtsgericht Altenburg, Nebengebäude, Burgstraße 11, 04600 Altenburg / Raum: NG 105 Sitzungssaal 1. OG. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 45.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 22.500 € (5/10) und 31.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 22.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Einfamilien - Doppelhaushälfe, Wohnhaus mit Schimmelbefund im DG und KG Pkw - Kleingarage mit möglichem Schwammbefund, nicht nutzungsfähig
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Altenburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 45.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 31.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 22.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 4.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Thüringen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 45.000 € und liegt damit 42 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Thüringen (Median 78.000 €). Ausgewertet wurden 109 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.500 € bis 1.393.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 71 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 109 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Thüringen (Stand 16. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (45.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 2.250 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 225 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 225 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 2.700 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Altenburg
- Letzter Sync
- 15. September 2026 um 17:54
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
