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Zwangsversteigerungen im Landkreis Neu-Ulm

Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen im Landkreis Neu-Ulm (Bayern). 3 Versteigerungstermine an einem Amtsgericht, jeweils mit Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell im Landkreis Neu-Ulm?

Wie sind die Marktdaten im Landkreis Neu-Ulm?

Aktuell 3 Versteigerungstermine im Landkreis Neu-Ulm. Der nächste Termin ist am 14. Oktober 2026, der späteste am 25. November 2026.

Median-Verkehrswert
982.000 €
Spanne 488.000 € – 3.878.100 €
Häufigste Objektarten
Wohn-/Geschäftshaus, Einfamilienhaus, gewerblich genutztes Grundstück
1 × Wohn-/Geschäftshaus
Nächster Termin
14. Oktober 2026
In 11 Tagen

Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 3. Oktober 2026 3 Zwangsversteigerungs-Termine im Landkreis Neu-Ulm gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 982.000 €.

Welche Amtsgerichte versteigern im Landkreis Neu-Ulm?

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — innerhalb eines Kreises können das mehrere Gerichte sein.

In welchen Orten im Landkreis Neu-Ulm wird versteigert?

Kreiszuordnung über Postleitzahl und Ort der Bekanntmachung. Grundlage: OpenPLZ API (Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, Statistisches Bundesamt), Lizenz ODbL 1.0. Objekte ohne eindeutige Postleitzahl fehlen in dieser Übersicht.

Einordnung

Begriffe und Schreibweisen

Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.

Für Landkreis Neu-Ulm sind auch die Schreibweisen Kreis Neu-Ulm, Lkr. Neu-Ulm, Landkreis Neu Ulm gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Landkreis Neu-Ulm“, „Zwangsversteigerungen Landkreis Neu-Ulm“, „Versteigerungstermine Landkreis Neu-Ulm“, „Immobilien Versteigerung Landkreis Neu-Ulm“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.

Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Bayern). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte im Landkreis Neu-Ulm stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut
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