Das Amtsgericht Lübben (Brandenburg) schreibt aktuell 2 Immobilien-Zwangsversteigerungen aus — verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk und 1 Objektart. Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte reichen von 162.000 € bis 183.000 € (Median 183.000 €). Der nächste Versteigerungstermin findet am 14. September 2026 in Märkische Heide statt.
Aktuell 2 Versteigerungstermine am Amtsgericht Lübben. Der nächste Termin ist am 14. September 2026, der späteste am 14. September 2026.
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 19. August 2026 2 Zwangsversteigerungs-Termine am Amtsgericht Lübben gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 183.000 €.
Städte und Gemeinden mit aktuellen Versteigerungsterminen am Amtsgericht Lübben, sortiert nach der Zahl der Objekte. Die Zahl gibt die aktuell terminierten Objekte im jeweiligen Ort an.
Anteile bezogen auf 2 ausgewertete Objekte mit aktuellem Termin am Amtsgericht Lübben.
Mit Stand 19. August 2026 sind 2 aktuelle Versteigerungstermine des Amtsgerichts Lübben gelistet, verteilt auf 2 Orte im Gerichtsbezirk. Die Termine stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen des Amtsgerichts nach § 39 ZVG und werden mehrmals täglich aktualisiert.
Aktuell laufen Versteigerungen unter anderem in Märkische Heide, Straupitz. Die meisten aktuellen Objekte liegen in Märkische Heide (1 Termin). Der Gerichtsbezirk eines Amtsgerichts umfasst mehrere Städte und Gemeinden.
Die gerichtlich festgestellten Verkehrswerte der aktuellen Objekte am Amtsgericht Lübben reichen von 162.000 € bis 183.000 €; der Median liegt bei 183.000 €. Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert — im ersten Termin schützen die 5/10- und 7/10-Wertgrenzen vor einem Zuschlag deutlich darunter.
Der nächste terminierte Versteigerungstermin des Amtsgerichts Lübben findet am 14. September 2026 in Märkische Heide statt. Zu jedem Termin lassen sich Verkehrswert, Sachverständigengutachten und die amtliche Bekanntmachung einzeln aufrufen.
In Brandenburg beträgt der Grunderwerbsteuersatz 6,5 % (Stand 2026). Bei einem Zuschlag in Höhe des aktuellen Median-Verkehrswerts von 183.000 € entspräche das rund 11.895 € Grunderwerbsteuer. Anders als beim Maklerkauf fallen beim Ersteigern über das Gericht üblicherweise keine Makler- und keine Notarkosten für den Kaufvertrag an. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts.
Vollstreckungsgerichte in Brandenburg mit aktuellen Versteigerungsterminen — jedes führt zu seinen Objekten mit Verkehrswert, Gutachten und Bekanntmachung.
Die Termine des Amtsgerichts Lübben spiegeln die öffentlich-rechtlichen Bekanntmachungen nach § 39 ZVG, abgerufen über das Zwangsversteigerungsportal der Länder (zvg-portal.de), Stand 19. August 2026. Verkehrswerte stammen aus den gerichtlichen Sachverständigengutachten. Der Grunderwerbsteuersatz in Brandenburg beträgt 6,5 % (Stand 2026, ohne Gewähr; maßgeblich ist das Finanzamt). Diese Übersicht ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung — rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen des Amtsgerichts Lübben.