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Bayern

Dreifamilienhaus mit Garage sowie Einfamilienhaus in Lohr a.Main

Aktenzeichen 0002 K 0007/ 2025
Dreifamilienhaus mit Garage sowie Einfamilienhaus in 97816 Lohr a.Main — Zwangsversteigerung am Amtsgericht Würzburg
2 von 10 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — vollständig in den Unterlagen (nach kostenloser Registrierung). Ohne Gewähr.

Dreifamilienhaus mit Garage sowie Einfamilienhaus in Lohr a.Main

Lage
Brunnenrainstraße
97816 Lohr a.Main Sendelbach
Amtsgericht
Würzburg
Versteigerungsort: Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001
Objektart
Dreifamilienhaus mit Garage sowie Einfamilienhaus
Aktenzeichen
0002 K 0007/ 2025
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Gemünden a. Main von Sendelbach lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt 1 Sendelbach 2361 Gebäude- und Freifläche Brunnenrainstraße 9 0,0526 3898 2 Sendelbach 2361/1 Gebäude- und Freifläche Brunnenrainstraße 7 a 0,0267 3898

Zum Objekt

Zwangsversteigerung: Dreifamilienhaus mit Garage sowie Einfamilienhaus in Lohr a.Main, Ortsteil Sendelbach, 97816 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Würzburg, Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0007/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 623.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 311.500 € (5/10) und 436.100 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

Zuschlag ab rund 311.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Brunnenrainstraße, 97816 Lohr a.Main, Sendelbach

Objektbeschreibung laut Gutachten

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dreifamilienwohnhaus mit Doppelgarage Wohnfläche, rd. 92 m² (Wohnung Erdgeschoss), rd. 88 m² (Wohnung Obergeschoss), rd. 46 m² (Wohnung Dachgeschoss). Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein voll unterkellertes, zweigeschossiges Dreifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Zelt- bzw.

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Dreifamilienwohnhaus mit Doppelgarage Wohnfläche, rd. 92 m² (Wohnung Erdgeschoss), rd. 88 m² (Wohnung Obergeschoss), rd. 46 m² (Wohnung Dachgeschoss). Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein voll unterkellertes, zweigeschossiges Dreifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss (Zelt- bzw. Walmdach) sowie um eine nicht unterkellerte, eingeschossige Doppelgarage mit Flachdach (zwei Fertigteilgaragen). Zwischen dem Wohnhaus und dem Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück befindet sich zudem ein Carport in Stahlbauweise. Dieser Carport befindet sich ca. hälftig auf dem Bewertungsgrundstück und hälftig auf dem Nachbargrundstück (ebenfalls Gegenstand der Wertermittlung). Prinzipiell ist das Bewertungsgrundstück also ausgehend vom Nachbargrundstück überbaut, d.h. Stammgrundstück im Sinne des ZVG ist das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 2361/1, d.h. Eigentümer des Überbaus ist der jeweilige Eigentümer des Flurstücks 2361/1. Ebenso ist das Garagengebäude auf dem Bewertungsgrundstück nur über das Nachbargrundstück Fl.-Nr. 2361/1 anfahrbar, ohne dass hier entsprechend (dinglich gesicherte) Vereinbarungen getroffen wurden. Das ursprünglich ca. 1934 errichte Wohnhaus, wurde ca. 2007 um den UG-Anbau und die Terrassen- u. Balkonanlage erweitert. Umfängliche Modernisierungen erfolgten mit Schwerpunkt Ende der 1970er Jahre und zwischen 2000 und 2007. Wohnung Erdgeschoss Eigennutz durch Antragstellerin, Wohnungen Ober- u. Dachgeschoss vermietet, Überbau des Carports auf das Flurstück 2361 (ca. 19 m², ausgehend vom Nachbargrundstück 2361/1, Stammgrundstück im Sinne des ZVG ist das Flurstück 2361/1, d.h. Eigentümer des Überbaus ist der jeweilige Eigentümer des Flurstücks 2361/1). Energieausweis lag nicht vor. Hinsichtlich der Baumängel und Bauschäden wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.;                         Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Voll unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus (Holz-Fertighaus mit konventionellem Keller) mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (zwei höhenversetzte Pultdächer), Baujahr ca. 2002, eigengenutzt, Wfl. rd. 129 m² Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein voll unterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienwohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (zwei höhenversetzte Pultdächer). Zwischen dem Wohnhaus und dem Wohnhaus auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Carport in Stahlbauweise. Dieser Carport befindet sich ca. hälftig auf dem Bewertungsgrundstück und hälftig auf dem Nachbargrundstück (ebenfalls Gegenstand der Wertermittlung). Prinzipiell ist das Nachbargrundstück also ausgehend vom Bewertungsgrundstück überbaut,  d.h. Stammgrundstück im Sinne des ZVG ist das Bewertungsgrundstück, d.h. Eigentümer des Überbaus ist der jeweilige Eigentümer des Flurstücks 2361/1. Ebenso ist das Garagengebäude auf dem Nachbargrundstück nur über das Bewertungsgrundstück anfahrbar, ohne dass hier entsprechend (dinglich gesicherte) Vereinbarungen getroffen wurden. Das ursprünglich 2002 errichtete Wohnhaus, wurde ca. zwischen 2003 und 2004 um die Terrassendecke erweitert. Im Übrigen wurden keine nennenswerten Erweiterungen/ Umbauten bzw. Modernisierungen seit dem Ursprungsbaujahr ausgeführt. Immobilie eigengenutzt, d.h. Mietverhältnisse bestehen nicht. Energieausweis lag nicht vor. Hinsichtlich der Baumängel und Bauschäden wird auf die differenzierte Darstellung im Gutachten verwiesen.;

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Würzburg. Wortlaut unverändert übernommen.

Eckdaten & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
623.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
436.100 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
311.500 €
Sicherheitsleistung (10 %)
62.300 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 74 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Häuser in Bayern

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 623.000 € und liegt damit 72 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 362.000 €). Ausgewertet wurden 203 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 10.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 20 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
8.300 €Median 362.000 €10.800.000 €

Statistische Einordnung, berechnet aus 203 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (623.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (3.5 %)
21.805 €
Grundbuchkosten (ca.)
3.115 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
3.115 €
Gesamt-Nebenkosten
28.035 € · ≈ 4.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Würzburg
Aktenzeichen
0002 K 0007/ 2025
Letzter Sync
4. September 2026 um 09:05
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Lage auf der Karte

Termin in den Kalender

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Letzte Aktualisierung: 4. September 2026 um 09:05
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