Einfamilienhaus, Sonstiges in Motten
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Sonstiges in Motten, 97786 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 23. September 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Sitzungssaal 701 des Amtsgerichtes Schweinfurt, Jägersbrunnen 6. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0801 K 0046/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 267.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 133.500 € (5/10) und 186.900 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 133.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Motten 611 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Birkenstraße 3 0,2511 1551 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): freistehendes, eingeschossiges, unterkellertes, massives Einfamilienhaus mit Flachdach; Wohnfläche rd. 201 m²; Baujahr ca.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Motten 611 Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche Birkenstraße 3 0,2511 1551 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): freistehendes, eingeschossiges, unterkellertes, massives Einfamilienhaus mit Flachdach; Wohnfläche rd. 201 m²; Baujahr ca. 1961, Anbau um 1968/1969; grenzseitig stehende, eingeschossige, in Massivbauweise errichtete, nicht unterkellerte Schwimmhalle; Nutzfläche rd. 94 m²; Baujahr ca. 1974; eingeschossiges, massives, nicht unterkellertes Garagengebäude mit Flachdach; 1 PKW-Stellplatz; Baujahr unbekannt, vermutlich 1960er Jahre;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Schweinfurt. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 267.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 186.900 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 133.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 26.700 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 267.000 € und liegt damit 27 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 365.000 €). Ausgewertet wurden 203 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 10.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 65 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 203 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (267.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 9.345 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.335 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.335 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 12.015 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- 0801 K 0046/ 2025
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:01
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
