Einfamilienhaus in Saarbrücken
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Saarbrücken, 66115 (Saarland). Der Versteigerungstermin ist am 16. Februar 2027 um 09:00 vor dem Amtsgericht Saarbrücken im Saarland, AG Saarbrücken, Bertha-von-Suttner-Straße 2. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0048 K 0024/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 36.300 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 18.150 € (5/10) und 25.410 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 18.150 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Einfamilienhaus; Massivbau; dreigeschossig, teilunterkellert, Pultdach, zweiseitig angebaut; Baujahr ca. 1902, teilweise Modernisierung in den 1990ern Jahren; Aufbau: KG: Teilkeller; EG: Küche, Duschbad bestehend aus Dusche, WC, Waschbecken; OG: Wohnzimmer; DG: Mehrzweckraum ohne Fenster, Ausbau in einfachem Wohnraumstandard; Gesamtwohnfläche ca. 32qm (EG, OG) zzgl. Mehrzweckraum Dachgeschoss mit rd.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Einfamilienhaus; Massivbau; dreigeschossig, teilunterkellert, Pultdach, zweiseitig angebaut; Baujahr ca. 1902, teilweise Modernisierung in den 1990ern Jahren; Aufbau: KG: Teilkeller; EG: Küche, Duschbad bestehend aus Dusche, WC, Waschbecken; OG: Wohnzimmer; DG: Mehrzweckraum ohne Fenster, Ausbau in einfachem Wohnraumstandard; Gesamtwohnfläche ca. 32qm (EG, OG) zzgl. Mehrzweckraum Dachgeschoss mit rd. 16 qm Nutzfläche; Es besteht ein erheblicher Instandsetzungsbedarf. 2. Die im Grundbuch von Malstatt-Burbach Blatt 9530, laufende Nummer 1 des Bestandsverzeichnisses als Zubehör eingetragene ideelle Hälfte an dem Grundstück
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Saarbrücken im Saarland. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 36.300 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 25.410 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 18.150 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 3.630 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Saarland
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 36.300 € und liegt damit 84 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Saarland (Median 226.000 €). Ausgewertet wurden 41 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 45.200 € bis 688.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 100 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 41 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Saarland (Stand 15. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Adresse, Wertgrenzen, Nebenkosten — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Saarland als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (36.300 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 2.360 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 182 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 182 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 2.724 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Saarbrücken im Saarland
- Aktenzeichen
- 0048 K 0024/ 2024
- Letzter Sync
- 15. September 2026 um 17:42
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
