Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Berlin
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Berlin, 13156 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 19. November 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Pankow, Amtsgericht Pankow/Weißensee, Parkstr. 71, 13086 Berlin. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0038 K 0004/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 630.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 315.000 € (5/10) und 441.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 1.000 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 315.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Nach dem vorliegenden Verkehrswertgutachten (Stichtag 11.06.2025) handelt es sich um eine im EG und KG eines im Jahr 2001 fertig gestellten Mehrfamilienhauses belegene Maisonettewohnung nebst Sondernutzungsrecht an einem Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück. Die Wohnung hat 5 Zimmer und 2 Bäder auf einer Fläche von ca. 102,39 m² und wird vom Eigentümer genutzt.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Pankow. Wortlaut unverändert übernommen.
Was sind die Eckdaten des Objekts?
- Verkehrswert
- 630.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 441.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 315.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 63.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Berlin
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 630.000 € und liegt damit 85 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Berlin (Median 340.000 €). Ausgewertet wurden 43 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 98.000 € bis 1.500.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 21 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (1.000 €/m²) liegt 79 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Berlin (4.750 €/m², aus 32 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 43 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Berlin (Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Berlin als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenWelche Erwerbsnebenkosten fallen an?
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (630.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 37.800 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 3.150 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 3.150 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 44.100 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Pankow
- Aktenzeichen
- 0038 K 0004/ 2025
- Letzter Sync
- 3. Oktober 2026 um 17:06
- Bodenrichtwert
- BORIS BE · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
