Einfamilienhaus in Höchstädt
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Höchstädt, 89420 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 2. Oktober 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Nördlingen, Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen, Sitzungssaal E. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 500.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 250.000 € (5/10) und 350.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 250.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage (genehmigte Nutzung: Wohnhaus mit Arztpraxis). Eingeschossiges Gebäude, das Dachgeschoss ist ausgebaut. Das Gebäude ist unterkellert. Aufgeteilt in zwei Wohnungen.Baujahr ca. 1997, rd. 209 qm Wohnfläche.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Nördlingen. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 500.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 350.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 250.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 50.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 500.000 € und liegt damit 38 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 362.000 €). Ausgewertet wurden 203 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 10.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 32 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 203 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (500.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 17.500 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.500 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.500 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 22.500 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Nördlingen
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 09:02
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
