Mehrfamilienhaus, Garagen und PKW-Stellplätze in Meerbusch
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus, Garagen und PKW-Stellplätze in Meerbusch, Ortsteil Strümp, 40670 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 6. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Neuss, Amtsgericht Neuss, Hauptgebäude, Breite Straße 48, 41460 Neuss, Etage 1, Sitzungssaal 130. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0032 K 0006/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.304.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 652.000 € (5/10) und 912.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 600 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 652.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundstück bebaut mit einem Mehrfamilienhaus, bestehend aus 2 Gebäudeteilen (postalisch Haus Nr. 1 und Haus Nr. 3) mit 18 Wohnungen (von denen lediglich 16 baurechtlich genehmigt sind) und 16 PKW-Stellplätzen (davon 2 Garagen und 14 Stellplätzen im Freien), Baujahr ca. 1971Lage: Brauersweg 1, 40670 Meerbusch-Strümp
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuss. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 1.304.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 912.800 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 652.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 130.400 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Meerbusch. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS NW · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Mehrfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 1.304.000 € und liegt damit 306 % über dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Nordrhein-Westfalen (Median 321.000 €). Ausgewertet wurden 89 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 24.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 6 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (600 €/m²) liegt 145 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Nordrhein-Westfalen (245 €/m², aus 84 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 89 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.304.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 84.760 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 6.520 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 6.520 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 97.800 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Neuss
- Aktenzeichen
- 0032 K 0006/ 2023
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 09:30
- Bodenrichtwert
- BORIS NW · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
