Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Berlin
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg, 10437 (Berlin). Der Versteigerungstermin ist am 24. September 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Mitte, Amtsgericht Mitte, Littenstr. 12-17, Saal 0208/0209. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0030 K 0024/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 957.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 478.500 € (5/10) und 669.900 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 5.000 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 478.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
3 Zimmer, offene Küche, Flur/Diele, Bad, WC, 2 Dachterrassen, ca. 123,49 m² groß, belegen im DG links eines um 1893 errichteten Wohn-/Geschäftshauses. Die Objektbeschreibung entstammt dem Gutachten vom 02.10.2025, auf welches ergänzend Bezug genommen wird. Der bauliche Zustand wird als aufgrund einer Außenbesichtigung als durchschnittlich unterstellt. Dem Sachverständigen war eine Innenbesichtigung nicht möglich.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Mitte. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 957.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 669.900 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 478.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 95.700 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Berlin. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BE · Stand 2026.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Berlin
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 957.000 € und liegt damit 190 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Berlin (Median 330.000 €). Ausgewertet wurden 47 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 98.000 € bis 1.085.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 4 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (5.000 €/m²) liegt auf Höhe des Median vergleichbarer Lagen in Berlin (5.000 €/m², aus 31 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 47 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Berlin (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Berlin als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 0,99 € ansehenZustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (957.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 57.420 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 4.785 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 4.785 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 66.990 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter GebührenrechnerDokumente
Unterlagen kostenlos einsehen
Bekanntmachung, Gutachten und Exposé — kostenlos nach Anmeldung mit Google oder Apple.
Kostenlos registrieren & ansehen- Zuständiges Gericht
- Mitte
- Aktenzeichen
- 0030 K 0024/ 2025
- Letzter Sync
- 3. September 2026 um 17:06
- Bodenrichtwert
- BORIS BE · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
