Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Magdeburg
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer) in Magdeburg, 39104 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 23. November 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Magdeburg, Amtsgericht Magdeburg, Saal 1. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0038 a K 0033/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 400.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 200.000 € (5/10) und 280.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 330 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 200.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
4-Raum Eigentumswohnung mit Terrasse im Erdgeschoss, ca. 140m² Wohnfläche (mit Gäste-WC inkl. Dusche, Abstellraum; ohne Keller). Sondernutzungsrechte an der Terrasse T 66 und dem Tiefgaragenstellplatz Nr. P98 sind zugeordnet worden. In der Tiefgarage ist eine Vorrüstung für Elektromobilität vorhanden.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
4-Raum Eigentumswohnung mit Terrasse im Erdgeschoss, ca. 140m² Wohnfläche (mit Gäste-WC inkl. Dusche, Abstellraum; ohne Keller). Sondernutzungsrechte an der Terrasse T 66 und dem Tiefgaragenstellplatz Nr. P98 sind zugeordnet worden. In der Tiefgarage ist eine Vorrüstung für Elektromobilität vorhanden. Die Wohnung und der Stellplatz sind derzeit nach Aktenlage vermietet. Fahrstuhl im Objekt vorhanden – somit auch schwellenfreier Zugang zu allen Ebenen, auch zu und von der Tiefgarage. Weitere Details, Exposé und Gutachten (download) unter www.zvg.com.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Magdeburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 400.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 280.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 200.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 40.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Magdeburg. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS ST · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 400.000 € und liegt damit 168 % über dem Median vergleichbarer Wohnungen in Sachsen-Anhalt (Median 149.000 €). Ausgewertet wurden 14 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 28.000 € bis 694.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 36 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (330 €/m²) liegt 424 % über dem Median vergleichbarer Lagen in Sachsen-Anhalt (63 €/m², aus 14 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 14 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 1. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
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Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen samt amtlichem Bodenrichtwert und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (400.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 20.000 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.000 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.000 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 24.000 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 0038 a K 0033/ 2025
- Letzter Sync
- 31. August 2026 um 17:44
- Bodenrichtwert
- BORIS ST · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
