land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Hüttenkofen
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Hüttenkofen, 00000 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 10. November 2026 um 09:00 vor dem Amtsgericht Landshut, Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0001 K 0048/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 12.200 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 6.100 € (5/10) und 8.540 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 6.100 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Auwald, unkultivierte Grünlandfläche, Ackerfläche, sowie Wasserfläche und Wegfläche zu 6397 qm
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Landshut. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 12.200 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 8.540 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 6.100 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 1.220 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 12.200 € und liegt damit 87 % unter dem Median vergleichbarer Grundstücke in Bayern (Median 95.500 €). Ausgewertet wurden 66 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.180 € bis 5.695.800 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 82 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 66 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (12.200 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 427 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 61 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 588 € · ≈ 4.8 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Landshut
- Aktenzeichen
- 0001 K 0048/ 2025
- Letzter Sync
- 4. September 2026 um 17:04
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
