Einfamilienhaus in Sparneck
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Sparneck, 00000 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 17. November 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Hof, Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Sparneck Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Sparneck 1084 Gebäude- und Freifläche Reinersreuth 14 0,0479 2226 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
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Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Sparneck Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Sparneck 1084 Gebäude- und Freifläche Reinersreuth 14 0,0479 2226 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus Der Versteigerungsvermerk ist am 25.02.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hof. Wortlaut unverändert übernommen.
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- Hof
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:05
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
