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Bayern

Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in Nagel

Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in 95697 Nagel — Zwangsversteigerung am Amtsgericht Hof
2 von 6 Bildern aus dem amtlichen Exposé/Gutachten — vollständig in den Unterlagen (nach kostenloser Registrierung). Ohne Gewähr.

Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in Nagel

Lage
Wunsiedler Straße
95697 Nagel
Amtsgericht
Hof
Versteigerungsort: Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012
Objektart
Doppelhaushälfte mit Nebengebäude
Art der Versteigerung
Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung
Grundbuch
Amtsgerichts Wunsiedel von Nagel, Blatt 2121

Zum Objekt

Zwangsversteigerung: Doppelhaushälfte mit Nebengebäude in Nagel, 95697 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 3. November 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Hof, Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 90.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 45.000 € (5/10) und 63.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Zuschlag ab rund 45.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Wunsiedler Straße, 95697 Nagel

Objektbeschreibung laut Gutachten

Grundbucheintragung:   Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Nagel Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Nagel 860 Wohnbaufläche Wunsiedler Straße 31 0,0357 2121     Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Grundbucheintragung:   Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Nagel Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Nagel 860 Wohnbaufläche Wunsiedler Straße 31 0,0357 2121     Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Doppelhaushälfte mit Nebengebäude;   Der Versteigerungsvermerk ist am 29.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.   Aufforderung:   Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.   Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.   Hinweis:   Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.   Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hof. Wortlaut unverändert übernommen.

Eckdaten & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
90.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
63.000 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
45.000 €
Sicherheitsleistung (10 %)
9.000 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 59 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Häuser in Bayern

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 90.000 € und liegt damit 75 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 365.000 €). Ausgewertet wurden 203 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 10.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 93 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
8.300 €Median 365.000 €10.800.000 €

Statistische Einordnung, berechnet aus 203 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (90.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (3.5 %)
3.150 €
Grundbuchkosten (ca.)
450 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
450 €
Gesamt-Nebenkosten
4.050 € · ≈ 4.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

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Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Hof
Letzter Sync
5. September 2026 um 09:04
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Lage auf der Karte

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