Zweifamilienhaus mit Doppelgarage in Erkersreuth
Zum Objekt
Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus mit Doppelgarage in Erkersreuth, 95100 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 10. November 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Hof, Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 365.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 182.500 € (5/10) und 255.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 182.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Erkersreuth Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Erkersreuth 591/16 Gebäude- und Freifläche Im Wiesengrund 2 0,1091 923 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Erkersreuth Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Erkersreuth 591/16 Gebäude- und Freifläche Im Wiesengrund 2 0,1091 923 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Zweifamilienhaus mit Doppelgarage Der Versteigerungsvermerk ist am 22.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Hof. Wortlaut unverändert übernommen.
Eckdaten & Einordnung
- Verkehrswert
- 365.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 255.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 182.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 36.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 365.000 € und liegt damit 1 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 362.000 €). Ausgewertet wurden 203 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 10.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 49 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 203 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (365.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 12.775 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.825 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.825 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 16.425 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
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- Hof
- Letzter Sync
- 5. September 2026 um 09:04
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
