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Bayern

Einfamilienhaus in Rauhenebrach

Aktenzeichen 0002 K 0046/ 2024

Einfamilienhaus in Rauhenebrach

Lage
Dr.-von-Gregel-Straße
96181 Rauhenebrach Prölsdorf
Amtsgericht
Bamberg
Versteigerungsort: Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, Sitzungssaal 28
Objektart
Einfamilienhaus
Aktenzeichen
0002 K 0046/ 2024
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Haßfurt von Prölsdorf Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Prölsdorf 59/2 Gebäude- und Freifläche Dr.-von-Gregel-Straße 15 0,0220 827

Zum Objekt

Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Rauhenebrach, Ortsteil Prölsdorf, 96181 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 30. Oktober 2026 um 08:00 vor dem Amtsgericht Bamberg, Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg, Sitzungssaal 28. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0046/ 2024. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 40.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 20.000 € (5/10) und 28.000 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.

Zuschlag ab rund 20.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Dr.-von-Gregel-Straße, 96181 Rauhenebrach, Prölsdorf

Objektbeschreibung laut Gutachten

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus (nicht  unterkellert,  eingeschossig mit einfach ausgebautem Dachgeschoss), Wohnfläche ca. 88 m²; erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf Nebengebäude (ehem.

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus (nicht  unterkellert,  eingeschossig mit einfach ausgebautem Dachgeschoss), Wohnfläche ca. 88 m²; erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf Nebengebäude (ehem. Stall/Scheune o.ä; nicht unterkellert, eingeschossig); erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf; prinzipiell eher abruchreif Baumängel und Bauschäden vorhanden, tierischer Schädlingsbefall vorhanden; in Gemeinde Rauhenebrach Gemeindeteil Prölsdorf;

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bamberg. Wortlaut unverändert übernommen.

Eckdaten & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
40.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
28.000 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
20.000 €
Sicherheitsleistung (10 %)
4.000 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Termin-Vorlauf
In 55 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Häuser in Bayern

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 40.000 € und liegt damit 89 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 365.000 €). Ausgewertet wurden 203 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 10.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 98 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
8.300 €Median 365.000 €10.800.000 €

Statistische Einordnung, berechnet aus 203 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 5. September 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

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Erwerbsnebenkosten (geschätzt)

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (40.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (3.5 %)
1.400 €
Grundbuchkosten (ca.)
200 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
200 €
Gesamt-Nebenkosten
1.800 € · ≈ 4.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Bamberg
Aktenzeichen
0002 K 0046/ 2024
Letzter Sync
4. September 2026 um 17:04
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Lage auf der Karte

Termin in den Kalender

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Letzte Aktualisierung: 4. September 2026 um 17:04
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