Zwangsversteigerungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim
Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Mecklenburg-Vorpommern). 21 Versteigerungstermine an 2 Amtsgerichten, jeweils mit Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.
Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell im Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Wohnhaus mit Hallenbau und 2 Hallen
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Carport
Einfamilienhaus mit Nebengelass
Einfamilienhaus mit Carport
2-Raum-Wohnung
Einfamilienhaus
Einfamilienhaus mit Nebengebäuden
Bebautes Grundstück und Waldgrundstück
Einfamilienhaus mit Doppelcarport
Ehemaliger Bauernhof
Zweifamilienhaus und massive Scheune
Einfamilienhaus mit Doppelcarport und Schuppen
Grünland
Grünland
Einfamilienhaus und Gartenland
Ackerfläche
Einfamilienhaus, Garage und Nebengebäude mit Werkstatt
Einfamilienhaus mit 2 Nebengebäuden und Ackerland
Einfamilienhaus mit 2 massive Nebengebäuden
Einfamilienhaus mit Nebengebäuden
Wie sind die Marktdaten im Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Aktuell 21 Versteigerungstermine im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der nächste Termin ist am 6. Oktober 2026, der späteste am 3. Februar 2027.
- Median-Verkehrswert
- 167.000 €
- Häufigste Objektarten
- Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Nebengebäuden, Einfamilienhaus mit Doppelcarport
- Nächster Termin
- 6. Oktober 2026
Laut Bundesversteigerungsportal sind mit Stand 3. Oktober 2026 21 Zwangsversteigerungs-Termine im Landkreis Ludwigslust-Parchim gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 167.000 €.
Welche Amtsgerichte versteigern im Landkreis Ludwigslust-Parchim?
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — innerhalb eines Kreises können das mehrere Gerichte sein.
In welchen Orten im Landkreis Ludwigslust-Parchim wird versteigert?
- Boizenburg/Elbe (2)
- Grabow (2)
- Brahlstorf (1)
- Bresegard bei Picher (1)
- Crivitz (1)
- Dömitz (1)
- Kobrow (1)
- Kuhstorf (1)
- Ludwigslust-Niendorf (1)
- Mestlin (1)
- Neu Kaliß (1)
- Neustadt-Glewe (1)
- Pampow (1)
- Plau am See (1)
- Sternberg (1)
- Vellahn (1)
- Wittenförden (1)
- Ziegendorf (1)
- Zölkow-Groß Niendorf (1)
Kreiszuordnung über Postleitzahl und Ort der Bekanntmachung. Grundlage: OpenPLZ API (Daten © OpenStreetMap-Mitwirkende, Statistisches Bundesamt), Lizenz ODbL 1.0. Objekte ohne eindeutige Postleitzahl fehlen in dieser Übersicht.
Begriffe und Schreibweisen
Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.
Für Landkreis Ludwigslust-Parchim sind auch die Schreibweisen Kreis Ludwigslust-Parchim, Lkr. Ludwigslust-Parchim, Landkreis Ludwigslust Parchim gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Landkreis Ludwigslust-Parchim“, „Zwangsversteigerungen Landkreis Ludwigslust-Parchim“, „Versteigerungstermine Landkreis Ludwigslust-Parchim“, „Immobilien Versteigerung Landkreis Ludwigslust-Parchim“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.
Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Mecklenburg-Vorpommern). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.
Woher stammen diese Angaben?
Die Termine und Verkehrswerte im Landkreis Ludwigslust-Parchim stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .
„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“
Rechtsgrundlagen: § 85a ZVG — 5/10-Grenze · § 74a ZVG — 7/10-Grenze · § 68 ZVG — Sicherheitsleistung
Redaktion und Verantwortung: Bundesversteigerungsportal